AGB – Harry Wolfsbauer – Hochzeitsfotograf
Abschnitt 1 – Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Lieferfristen
1. Vertragsgegenstand
Der Fotograf verpflichtet sich, die im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarten fotografischen Leistungen am festgelegten Hochzeitstermin zu erbringen. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die im schriftlichen Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder Sonderleistungen bedürfen der Schriftform. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht.
3. Lieferfristen
Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von spätestens 10 Tagen nach dem Hochzeitstermin eine Vorschaugalerie in digitaler Form (Online-Galerie) bereitzustellen. Die vollständige Lieferung der vereinbarten bearbeiteten Bilddateien erfolgt spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
4. Art der Lieferung
Die Lieferung der Bilder erfolgt im JPG-Format, je nach Vereinbarung entweder über eine Online-Galerie und/oder durch persönliche Übergabe bzw. postalische Zusendung auf USB-Stick.
Abschnitt 2 – Vergütung, Zahlungen, Stornierung, Umbuchung
1. Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Anzahlung und Fälligkeit
a) Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Hochzeitstermins.
b) Der Vertrag wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich.
c) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das vom Fotografen benannte Konto. Die Überweisungsdetails werden im Vertrag angegeben.
3. Restzahlung
a) Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 70 % der vereinbarten Vergütung ist spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig.
b) Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, unter Angabe der Rechnungsnummer und des Hochzeitstermins.
4. Stornierung durch den Kunden
a) Eine kostenfrei Stornierung nach Vertragsabschluß ist grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Erfolgt die Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin, werden 50 % der geleisteten Anzahlung erstattet.
c) Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
d) Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt nur bei nachweislicher höherer Gewalt, z. B. Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die eine Durchführung der Hochzeit unmöglich machen. Ein kurzfristiges Umentscheiden des Brautpaares stellt keine höhere Gewalt dar und berechtigt nicht zur Erstattung.
5. Umbuchung / Terminverschiebung
a) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Hochzeitstermin einmalig kostenfrei möglich, sofern der Fotograf zum gewünschten Ersatztermin verfügbar ist.
b) Bei späteren Umbuchungen fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 150 Euro an.
c) Die ursprünglichen Vertragsinhalte und Leistungen bleiben auch nach der Terminverschiebung unverändert bestehen.
Abschnitt 3 – Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Persönlichkeitsrechte
1. Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Fotografien verbleiben beim Fotografen. Dem Kunden werden keine Eigentumsrechte, sondern ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeräumt.
2. Nutzungsrechte des Kunden
a) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Recht, die gelieferten Fotografien für private Zwecke zu nutzen.
b) Eine Nutzung der Fotografien zu kommerziellen Zwecken, insbesondere für Werbung, Marketing, Veröffentlichung in Print- oder Onlinemedien mit gewerblichem Bezug, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
c) Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung der Fotografien ist nur im privaten Rahmen (z. B. für eigene Fotoalben oder Ausdrucke) gestattet. Eine darüberhinausgehende Bearbeitung oder Veröffentlichung von bearbeiteten Versionen ist nicht zulässig.
3. Nutzungsrechte des Fotografen (Eigenwerbung)
Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages entstandenen Fotografien zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Wettbewerbe). Voraussetzung ist die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden; bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
4. Persönlichkeitsrechte Dritter
a) Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Veranstaltung sicherzustellen, dass sämtliche anwesenden Gäste mit der Anfertigung von Fotografien einverstanden sind.
b) Sollte ein Gast einer Aufnahme widersprechen, ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen hierüber vor Beginn der Veranstaltung zu informieren.
c) Der Fotograf haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Etwaige daraus entstehende Schäden oder Kosten trägt der Kunde.
Abschnitt 4 – Haftung, Mängel, Archivierung, höhere Gewalt
1. Haftungsgrundsätze
Der Fotograf haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
2. Haftungsausschlüsse
a) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Umstände entstehen, auf die er keinen Einfluss hat (z. B. technische Defekte von Kameras oder Speichermedien trotz sorgfältiger Prüfung, Witterungseinflüsse, behördliche Auflagen).
b) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Bildmaterial nach Übergabe an den Kunden.
c) Der Fotograf haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
3. Mängelrüge und Nachbesserung
a) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich anzuzeigen.
b) Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Fotografen zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, zu.
c) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen.
4. Archivierung
Der Fotograf bewahrt die Bilddateien für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Hochzeitstermin auf. Nach Ablauf dieser Frist ist der Fotograf berechtigt, die Bilddateien ohne weitere Ankündigung zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übergebenen Daten selbständig zu sichern.
5. Höhere Gewalt und unverschuldete Verhinderung
a) Kann der Fotograf den vereinbarten Termin aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Verbote, Pandemien, Naturereignisse), nicht wahrnehmen, wird er sich nach besten Kräften um einen gleichwertigen Ersatzfotografen bemühen.
b) Ist die Vermittlung eines Ersatzfotografen nicht möglich, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall wird die Anzahlung vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Kann die Hochzeit aufgrund behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt nicht am vereinbarten Termin stattfinden, wird der Vertrag auf einen einvernehmlich festzulegenden Ersatztermin verschoben. Die vereinbarten Leistungen und Konditionen bleiben bestehen.
Abschnitt 5 – Reisekosten, Zusatzleistungen, Retuschen
1. Reisekosten und Spesen
a) Im Paketpreis sind Reisekosten innerhalb eines Radius von 100 km ab Geschäftssitz des Fotografen enthalten.
b) Für Fahrten, die darüber hinausgehen, wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet.
c) Notwendige Übernachtungskosten sowie weitere Reisekosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt. Hierunter fallen insbesondere: Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug oder Mietwagen, Bahn- und Zugtickets, Fährkosten, Flugtickets sowie Parkgebühren oder andere notwendige Transportkosten.
d) Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf und ggf. ein zweiter Fotograf (Second Shooter) am Hochzeitstag mit angemessenen Speisen und Getränken versorgt werden. Etwaige Kosten hierfür trägt der Kunde.
2. Zusatzleistungen
a) Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Stunden am Hochzeitstag, nachträgliche Änderungen von Bildauswahlen, Sonderwünsche bei Bildbearbeitungen), werden gesondert nach den jeweils gültigen Honorarsätzen des Fotografen vergütet.
b) Der Fotograf wird den Kunden vor Durchführung solcher Zusatzleistungen über die entstehenden Kosten informieren.
3. Retuschen und Bildbearbeitung
a) Der Fotograf führt eine grundlegende Bildbearbeitung (z. B. Anpassung von Belichtung, Farben, Kontrasten, Bildausschnitten) nach eigenem künstlerischem Ermessen durch.
b) Aufwendige Retuschen (z. B. Entfernung störender Objekte, Korrekturen an Kleidung, Körperformen oder Gesichtern) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Standardleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
c) Für Retuschen, die über die im Paket enthaltenen fünf kostenfreien Bilder hinausgehen, wird ein Stundenhonorar von 65 EUR berechnet.
d) Der Kunde ist sich bewusst, dass die Bildbearbeitung dem künstlerischen Stil des Fotografen unterliegt. Reklamationen, die auf dem künstlerischen Stil basieren, sind ausgeschlossen.
Abschnitt 6 – Datenschutz, DSGVO, Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Datenschutz und Einwilligung
a) Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung rechtlicher Pflichten.
b) Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, sowie die angefertigten Fotografien, für die vereinbarten Zwecke verarbeitet werden.
c) Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung der Fotografien für Eigenwerbung des Fotografen (Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle), soweit der Kunde hierfür im individuellen Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Datensicherheit und Übertragung
a) Die Übermittlung der Bilddaten erfolgt primär persönlich oder postalisch.
b) Soweit eine Online-Übertragung (z. B. WeTransfer) erfolgt, geschieht dies unter Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen.
c) Der Kunde ist für die Sicherung der übergebenen Bilddateien selbst verantwortlich.
3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
4. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Fotografen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.