Harry Wolfsbauer – Hochzeitsfotografie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026 / Gültig für alle Verträge zwischen Harry Wolfsbauer (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ oder „Brautpaar“)
Abschnitt 1 – Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Lieferfristen
1. Vertragsgegenstand
Der Fotograf verpflichtet sich, die im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarten fotografischen Leistungen am festgelegten Hochzeitstermin zu erbringen. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die im schriftlichen Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder Sonderleistungen bedürfen der Schriftform. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht.
3. Lieferfristen
Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von angestrebten zehn Tagen nach dem Hochzeitstermin eine Vorschaugalerie in digitaler Form (Online-Galerie) bereitzustellen. Die vollständige Lieferung der vereinbarten Mindestanzahl an bearbeiteten Bilddateien erfolgt spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Hochzeitstermin. Diese Fristen sind angestrebte Zielvorgaben; bei Verzug aufgrund von Krankheit oder technischem Ausfall des Fotografen besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.
4. Art der Lieferung
Die Lieferung der Bilder erfolgt im JPG-Format, je nach Vereinbarung entweder über eine Online-Galerie und/oder durch persönliche Übergabe bzw. postalische Zusendung auf USB-Stick.
5. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Fotografen zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen. Reklamationen, die auf dem künstlerischen Stil des Fotografen basieren, sind ausgeschlossen.
Abschnitt 2 – Vergütung, Zahlungen, Stornierung
1. Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
2. Anzahlung und Fälligkeit
a) Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Hochzeitstermins.
b) Der Vertrag wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich.
c) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das vom Fotografen benannte Konto.
3. Restzahlung
a) Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 70 % der vereinbarten Vergütung ist spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig.
b) Zahlungen erfolgen per Banküberweisung.
c) Wird die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, steht dem Fotografen ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Der Termin kann sodann neu vergeben werden; die geleistete Anzahlung wird in diesem Fall nicht erstattet.
d) Bei sehr kurzfristigen Buchungen (Vertragsstellung bis Hochzeitstermin unter 14 Tage) wird der volle Gesamtbetrag sofort nach Vertragsschluss fällig. Unterlässt der Kunde die sofortige Zahlung, tritt ebenfalls ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Fotografen in Kraft.
4. Stornierung durch den Kunden
a) Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung (30 %) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Ausnahme höhere Gewalt: Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z. B. schwerwiegende Erkrankung, Unfall mit ärztlichem Attest) und sofern ein Ersatztermin unter gleichen Bedingungen an einem anderen Termin vereinbart werden kann, wird die Anzahlung zurückerstattet. Andernfalls verbleibt die Anzahlung beim Fotografen.
c) Ein kurzfristiges Umentscheiden des Brautpaares stellt keine höhere Gewalt dar und berechtigt nicht zur Erstattung.
d) Teilstornierung: Eine Teilstornierung einzelner vereinbarter Leistungen (z. B. Second Shooter, Verlängerung) ist gegen Erstattung von 50 % des jeweiligen vereinbarten Preises dieser Teilleistung möglich, sofern die Teilstornierung mindestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin erfolgt. Bei späterer Teilstornierung entfällt der Erstattungsanspruch.
5. Stornierung durch den Fotografen (Force Majeure)
Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, familiärer Notfall o. Ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen, bemüht er sich umgehend, einen Ersatzfotografen zu vermitteln. Für die Qualität des Ersatzfotografen übernimmt der Fotograf keine Haftung. Kann kein Ersatzfotograf organisiert werden, werden die Vorauszahlungen (Anzahlung) dem Kunden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Abschnitt 3 – Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Persönlichkeitsrechte
1. Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Fotografien verbleiben beim Fotografen. Dem Kunden werden keine Eigentumsrechte, sondern ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeräumt.
2. Nutzungsrechte des Kunden
a) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Recht, die gelieferten Fotografien für private Zwecke zu nutzen.
b) Eine Nutzung der Fotografien zu kommerziellen Zwecken, insbesondere für Werbung, Marketing, Veröffentlichung in Print- oder Onlinemedien mit gewerblichem Bezug, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
c) Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung der Fotografien ist nur im privaten Rahmen (z. B. für eigene Fotoalben oder Ausdrucke) gestattet. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Veröffentlichung von bearbeiteten Versionen ist nicht zulässig.
d) Eine Vervielfältigung und Druck im Rahmen von unentgeltlichen Danksagungskarten oder unentgeltlichen Andenkenalben für Familie, Freunde und Gäste der Feier wird gestattet. Die Verwendung in sozialen Medien (z. B. Facebook, Instagram) ist ebenfalls gestattet.
e) Die Nennung des Fotografen als Urheber („© Harry Wolfsbauer – Hochzeitsfotograf“ und/oder Verweis auf „EureHochzeitsMomente.de“) ist gerne gesehen.
3. Nutzungsrechte des Fotografen (Eigenwerbung)
Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages entstandenen Fotografien zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Wettbewerbe), sofern der Kunde hierfür im individuellen Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an hochzeit@harrywolfsbauer.de widerrufen werden; bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
4. Persönlichkeitsrechte Dritter
a) Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Veranstaltung sicherzustellen, dass sämtliche anwesenden Gäste mit der Anfertigung von Fotografien einverstanden sind.
b) Sollte ein Gast einer Aufnahme widersprechen, ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen hierüber vor Beginn der Veranstaltung zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese Personen bei Gruppenbildern nicht zu sehen sind.
c) Der Fotograf haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Etwaige daraus entstehende Schäden oder Kosten trägt der Kunde.
d) Der Kunde hat vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Versäumt er diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
Abschnitt 4 – Haftung, Mängel, Archivierung, höhere Gewalt
1. Haftungsgrundsätze
Der Fotograf haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt. Werden Teilleistungen erfüllt, reduziert sich die Haftung auf den zeitlichen Anteil, den der Fotograf nicht folgeleisten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
2. Haftungsausschlüsse
a) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Umstände entstehen, auf die er keinen Einfluss hat (z. B. technische Defekte von Kameras oder Speichermedien trotz sorgfältiger Prüfung, Witterungseinflüsse, behördliche Auflagen).
b) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Bildmaterial nach Übergabe an den Kunden.
c) Der Fotograf haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
3. Datensicherheit
Der Fotograf setzt im Rahmen der Hochzeitsreportage stets eine Kamera mit Dual-Slot-Speicherkarten sowie eine Zweitkamera inklusive Ersatz-Speicherkarte ein. Sollte ein technischer Totalausfall eintreten und der Fotograf keine Bildlieferung leisten können, haftet er maximal in Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Werden nur Teile der Hochzeitsfotos geliefert, wird dies entsprechend auf die Haftung angerechnet.
4. Archivierung
Der Fotograf bewahrt die Bilddateien für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Hochzeitstermin auf. Nach Ablauf dieser Frist ist der Fotograf berechtigt, die Bilddateien ohne weitere Ankündigung zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übergebenen Daten selbständig zu sichern.
5. Höhere Gewalt und unverschuldete Verhinderung
a) Kann der Fotograf den vereinbarten Termin aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Verbote, Pandemien, Naturereignisse), nicht wahrnehmen, wird er sich nach besten Kräften um einen gleichwertigen Ersatzfotografen bemühen.
b) Ist die Vermittlung eines Ersatzfotografen nicht möglich, werden die Vorauszahlungen (Anzahlung) vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Kann die Hochzeit aufgrund behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt nicht am vereinbarten Termin stattfinden, wird der Vertrag auf einen einvernehmlich festzulegenden Ersatztermin verschoben. Die vereinbarten Leistungen und Konditionen bleiben bestehen.
Abschnitt 5 – Reisekosten, Zusatzleistungen, Retuschen
1. Reisekosten und Spesen
a) Im Paketpreis sind Reisekosten innerhalb eines Radius von 100 km ab Wohnort des Fotografen (Antdorf) enthalten. Die Berechnung erfolgt gemäß Google Maps-Route (hin und zurück).
b) Für Fahrten, die darüber hinausgehen, wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet.
c) Notwendige Übernachtungskosten sowie weitere Reisekosten (Parkgebühren, Vignetten) werden dem Kunden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt.
d) Bei Hochzeiten mit einer Anfahrt von mehr als 100 km oder bei spätem Veranstaltungsende werden Hotelkosten nach Beleg sowie ein einfaches Frühstück vom Kunden übernommen.
e) Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf und ggf. ein zweiter Fotograf (Second Shooter) am Hochzeitstag mit angemessenen Speisen und Getränken versorgt werden. Dies umfasst ein warmes Menü wie für die Hochzeitsgäste (oder vergleichbares). Bei Engagement-Shooting und Paket Standesamt besteht keine Verpflegungspflicht.
2. Zusatzleistungen
a) Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Stunden am Hochzeitstag, nachträgliche Änderungen von Bildauswahlen, Sonderwünsche bei Bildbearbeitungen), werden gesondert nach den jeweils gültigen Honorarsätzen des Fotografen vergütet.
b) Der Fotograf wird den Kunden vor Durchführung solcher Zusatzleistungen über die entstehenden Kosten informieren.
3. Retuschen und Bildbearbeitung
a) Der Fotograf führt eine grundlegende Bildbearbeitung (z. B. Anpassung von Belichtung, Farben, Kontrasten, Bildausschnitten) nach eigenem künstlerischem Ermessen durch.
b) Es werden kleinere Retuschen an den TOP-20 Fotos vorgenommen (bei Paket Standesamt: TOP-5). Dies umfasst Hautglättung, Entfernung von Flecken sowie das Herausretuschieren oder elementare Verändern von Objekten.
c) Aufwendige Retuschen, deren Bearbeitungszeit pro Bild 15 Minuten überschreitet, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Standardleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
d) Der Kunde ist sich bewusst, dass die Bildbearbeitung dem künstlerischen Stil des Fotografen unterliegt. Reklamationen, die auf dem künstlerischen Stil basieren, sind ausgeschlossen.
Abschnitt 6 – Datenschutz, DSGVO, Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Datenschutz und Einwilligung
a) Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung rechtlicher Pflichten.
b) Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, sowie die angefertigten Fotografien, für die vereinbarten Zwecke verarbeitet werden.
c) Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung der Fotografien für Eigenwerbung des Fotografen (Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle), soweit der Kunde hierfür im individuellen Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Datensicherheit und Übertragung
a) Die Übermittlung der Bilddaten erfolgt primär persönlich oder postalisch.
b) Soweit eine Online-Übertragung (z. B. WeTransfer) erfolgt, geschieht dies unter Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen.
c) Der Kunde ist für die Sicherung der übergebenen Bilddateien selbst verantwortlich.
3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
4. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Weilheim i. OB, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In allen anderen Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
